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Reiseabbruchversicherung

Neben der üblichen Reiseversicherungen wie die Auslandkrankenversicherung gewinnt auch die Reiseabbruchversicherung immer mehr an Bedeutung.

Diese tritt ein, wenn

  • eine Reise unverschuldet und unvorhergesehen abgebrochen wird
  • die Beendigung der Reise für den Gast nicht mehr zumutbar ist
  • dadurch nicht mehr alle Reiseleistungen in Anspruch genommen werden können
  • als Gründe werden akzeptiert: schwerer Unfall, Todesfall, plötzliche Krankheit, Schäden am Eigentum der Gäste durch Elementarereignisse, Arbeitsplatzverlust

Leistungen der Versicherung

  • Kostenübernahme für Umbuchungen des Rückfluges
  • Erstattung der Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt und eine spätere Rückreise, wenn der erkrankte Reisende länger am Urlaubsort bleibt
  • Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen (zum Beispiel Gebühren für einen gesondert gebuchten Tagesausflug)

Die Reiseabbruchversicherung lohnt sich

  • für Pauschalreisen in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung
  • für längere kostenintensive Reisen, bei denen einzelne Abschnitte gebucht werden
  • wenn eine Reiserücktrittsversicherung aus Fristgründen nicht mehr ab geschlossen werden kann

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Allgemeine Informationen + Tarifrechner

Mittlerweile wird bei jeder Reisebuchung die Reiserücktrittsversicherung angeboten. Diese springt dann ein, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Die Bedeutung einer Reiseabbruchversicherung kennen allerdings nur wenige Urlauber. Worum handelt es sich bei dieser Versicherung? Wann lohnt sie sich? Welche Leistungen werden übernommen? Diese und weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eigentlich lässt es der Name ja schon vermuten: Diese Versicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise (z.B. Van-Reise durch Portugal) aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Versicherung bei Reiseabbruch ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch übernimmt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Welche Vorteile hat die Versicherung, gibt es Nachteile?

Zu den Vorteilen der Versicherung gehört die Sicherheit, dass die Kosten für den vorzeitigen Reiseabbruch übernommen werden und der Versicherte somit keinen finanziellen Verlust erleidet. Bei den anfallenden Kosten streiten sich die Geister. Zwar liegt der Beitrag meist nur bei 2 bis 5 Prozent des Reisepreises, allerdings muss von einer Reiseabbruchversicherung nur selten Gebrauch gemacht werden. Somit wären ein Abschluss und der damit zu leistende Beitrag eigentlich nicht notwendig. Auch die häufig anfallende Selbstbeteiligung zählt zu den Nachteilen. Außerdem werden Schiffsreisen vom Versicherungsschutz meist ausgeschlossen oder mit einem höheren Beitrag belastet.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Allgemeines:

Der vorhergehende Ratgeber und viele weitere Texte auf dieser Platform sollen Ihnen den Schnelleinstieg in das Thema Reiseabbruch Versicherung erleichtern: Wie lautet die allgemein gültige Definition dieser Versicherung? Lohnt sich eine solche Versicherung? Was beinhaltet Sie? Was zahlt sie? Wann tritt sie ein? Was bedeutet es für mich im Extremfall, wenn zuvor keine solche Versicherung abgeschlossen wurde? Diese und viele weitere Fragen werden auf unserer Plattform (Wikipedia der Reiseabbruch Versicherungen) vollständig beantwortet und führen so zu einer entspannten und kompetenten Reisevorbereitung.

Durch die Unterstützung vieler Kunden konnte unsere Informationsplatform mittlerweile zu einer Art themenspezifischem Wikipedia heranreifen und in vielen Bereichen ausgebaut werden. So wird seit Kurzem auf dieser Internetseite auch ein “Tarifrechner” angeboten, mit welchem, mithilfe differenzierter Auswahlmöglichkeiten, die ideale Reiseabbruchversicherung für den eigenen Zweck gefunden werden kann. Zugleich werden durch eine umfangreiche Anbieterdatenbank und aktuellste Angebotseinspeisungen stets günstigste Preise garantiert.

Um auch in Zukunft weiterhin diesen Service bieten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung und Weiterempfehlung angewiesen!

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Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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