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Reiseabbruchversicherung Allianz

Die Reiseabbruchversicherung Allianz wird von Allianz Global Assistance unter der Marke ELVIA angeboten.

Versicherungsleistungen

  • Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten
  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
  • Erstattung von Nachreisekosten, um eine Reisegruppe wieder zu erreichen
  • weltweite Reise-Assistance in Notfällen

Leistungsgründe

  • Tod, schwere Unfallverletzung oder schwere Erkrankung; schwer sind Unfall oder Erkrankung dann, wenn die Fortsetzung der Reise unmöglich oder nicht zumutbar ist
  • Prothesenbruch oder Lockerung eines Gelenkimplantates
  • Ausfall eines Herzschrittmachers
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Eigentumsschaden von über 2.500 € durch Feuer, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • Arbeitsplatzverlust aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Nichtversetzung eines Schülers
  • Wiederholungsprüfung an Schule oder Hochschule

Besonderheiten

  •  Versicherungssumme: maximal 10.000 €
  • Versicherungsprämie: 1,5 % des Reisepreises, mindestens aber 15 €
  • Die Versicherung gilt weltweit und für alle Reisearten.
  • Der Selbstbehalt beträgt 20 % des Schadens, mindestens aber 25 €.
  • Der Versicherungsabschluss ist bis zum Abreisetag möglich.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Testergebnis

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Die Allianz Reiseabbruchversicherung wird im Rahmen der Allianz Global Assistance angeboten. Die Versicherungsprodukte der Allianz Global Assistance werden unter der Markenbezeichnung ELVIA vertrieben. Unter dieser Bezeichnung bietet die deutsche Versicherungsgesellschaft mit Hauptsitz in München ein breitgefächertes Sortiment an Reiseversicherungen an. Abgeschlossen werden kann entweder ein umfangreiches Reiseschutzpaket oder aber eine einzelne Police für die benötigte Reiseversicherung. Unter anderem ist hier auch für den Reiseabbruch eine Versicherung der Allianz verfügbar. Diese Reiseabbruchsversicherung der Allianz Global Assistance kann gesondert oder in Verbindung mit einer Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden. Alle Informationen zur Reiseabbruchversicherung der Allianz sind unter https://www.allianz-reiseversicherung.de/reiseversicherung/reiseversicherungspakete.html abrufbar. Das zur Verfügung gestellte Antragsformular stellt noch keinen Versicherungsabschluss dar. Nachdem das vollständig ausgefüllte Antragsformular übermittelt wurde, erhält der Reisende die notwendigen Versicherungsunterlagen, die Versicherungsbedingungen und die zu unterzeichnende Ausfertigung.

Leistungen der Reiseabbruchversicherung und Reise-Assistance

Die Reiseabbruchsversicherung der Allianz beinhaltet zum einen die Kostenerstattung bei einem Reiseabbruch und zum anderen die weltweite Reise-Assistance. Die Reise-Assistance unterstützt den Versicherungsnehmer und dessen Angehörigen während der Laufzeit der Versicherungspolice in Notfällen jeglicher Art. Während der gesamten Dauer der Auslandsreise stehen die Mitarbeiter der Allianz Assistance als Ansprechpartner rund um die Uhr zur Verfügung und übernehmen organisatorische Aufgaben im Namen des Versicherungsnehmers. Die Unterstützung der Reise-Assistance in einem medizinischen Notfall und bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport besteht auch dann, wenn keine Reisekranken- oder Reiseschutzversicherung über die Allianz abgeschlossen wurde. Eine Kostenübernahme ist bei einem medizinisch notwendigen Rück- oder Krankentransport nicht in den Leistungen enthalten, es erfolgt nur die organisatorische Abwicklung. Versicherungsnehmer sind bei der Allianz bei einem Reiseabbruch durch die Versicherung umfassend geschützt. Die Allianz Reiseabbruchversicherung erstattet entstehende Rückreisekosten bei einem Abbruch der versicherten Reise. Die Höhe der Erstattung hängt von dem ursprünglichen Reisewert ab. Zusätzlich kommt bei einem Reiseabbruch die Versicherung der Allianz für nicht genutzte Reiseleistungen auf. Die Versicherung übernimmt hier die anteiligen Kosten, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss oder eine Unterbrechung aus einem versicherten Grund erfolgt. Die versicherten Ereignisse der Allianz Reiseabbruchversicherung sind analog zu den versicherten Ereignissen der ebenfalls angebotenen Reiserücktrittsversicherung festgelegt.

Konditionen der Reiseabbruchversicherung

Die Beantragung und der Abschluss der Allianz Reiseabbruch Versicherung sind bis zum endgültigen Abreisedatum möglich. Ausschlaggebend für den fristgerechten Abschluss und für die festgelegte Versicherungslaufzeit der Reiseabbruchversicherung ist der anhand der Buchungsbestätigung ersichtliche Reisezeitraum. Der Versicherungsschutz der Allianz Reiseabbruchsversicherung erstreckt sich auf alle Personen, die bei Beantragung der Versicherungspolice namentlich genannt werden. Die Beitragsberechnung zur Reiseabbruchversicherung erfolgt anhand der persönlichen Angaben durch den Antragssteller. Die Höhe des Beitrages hängt hier von der Höhe des Reisepreises und der Dauer der versicherten Reise ab. Mit der Reiseabbruchversicherung der Allianz können Reisen bis zu einem Höchstwert von 10.000 Euro versichert werden. Für höherwertige Reisen kann auf Anfrage eine Versicherungspolice abgeschlossen werden. Der Mindestbeitrag zur Abbruchversicherung liegt bei 15 Euro, wenn dieser Betrag nicht durch die festgelegte Pauschale von 1,5 % des Reisepreises oder Mietpreises erreicht wird. Der Schutz durch die von der Allianz angebotene Reiseabbruchversicherung besteht weltweit, ohne dass Reise- und Urlaubsländer ausgeschlossen werden. Die Police kann mit der Kreuzfahrtdeckung abgeschlossen werden, so dass der Versicherungsschutz auch für Schiffsreisen und kombinierte Reisen besteht.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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