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Reiseabbruchversicherung Elvia

Die Elvia Reiseabbruchversicherung ist eine Dienstleistung von Allianz Global Assistance.

Der Leistungsumfang der Reiseabbruchversicherung Elvia umfasst

  • Reiseabbruchschutz mit einem Selbstbehalt von 20 %, mindestens aber von 25 € je Person
  • Reise-Assistance

Die Elvia Reiseabbruchversicherung ist gültig

  • für alle Reisearten
  • weltweit
  • für unbegrenzt lange Reisen
  • bis zu einem maximalen Reisepreis von 10.000 €
  • und kann bis zum Abreisetag abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz besteht

  • für die namentlich auf der Buchungsbestätigung und der Versicherungspolice aufgeführten Personen
  • wenn die Versicherungsprämie entrichtet ist

Die Versicherungsprämie

  • richtet sich nach Versicherungsinhalt, Vertragslaufzeit und Reisepreis
  • beträgt 1,5 % des Reisepreises, mindestens aber 15 €

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Faktoren wie Versicherungssumme und Versicherungsinhalt bestimmen die Versicherungsprämie. Der Tarifrechner, der Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung steht, ermöglicht einen unabhängigen Tarifvergleich und die Auswahl der für Sie am besten geeigneten Versicherung. Den Tarifrechner erreichen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.


Der hinter den Elvia Reiseschutzversicherungen stehende Versicherungsträger ist die Allianz. Den umfassenden Versicherungsschutz für Urlaubs- und Geschäftsreisen bietet der Versicherer unter der Bezeichnung Allianz Global Assistance an. Versicherungsnehmer der Elvia Reiseversicherungen können auf die Unternehmensstärke des Versicherungsträgers und auf die kundenorientierte Geschäftspolitik der Allianz Global Assistance vertrauen. Unter der Markenbezeichnung Elvia sind alle für eine Reise benötigten Policen verfügbar. Neben Reiseschutzversicherungspaketen für einzelne Urlaubsreisen und für den ganzjährigen Versicherungsschutz bietet die Allianz Global Assistance auch Einzelkomponenten zum Abschluss an. Die Reiseabbruchversicherung wird von Elvia als einer der wenigen Versicherer als Einzelpolice angeboten. Details zur Elvia Reiseabbruchversicherung und zu den weiteren einzelnen Versicherungspolicen sind unter https://www.allianz-reiseversicherung.de/reiseversicherung/reiseversicherungspakete.html einsehbar. Direkt beim Anbieter kann die Reiseabbruch Versicherung der Elvia gesondert oder in einem der angebotenen Vollschutzpakete abgeschlossen werden.

Versicherbare Reisen und Geltungsbereich

Die Reiseabbruchsversicherung der Elvia kann sowohl für Pauschalreisen als auch für individuell geplante Reisen mit einzelnen Komponenten abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf gemietete Objekte wie Ferienhäuser und Ferienwohnung. Da sich der zu leistende Versicherungsbeitrag an dem Reisepreis oder Mietpreis orientiert, legt die Elvia bei der Reiseabbruchversicherung hier Höchstgrenzen fest. Versicherbar sind Reisen, die pro Person einen Reisewert von 10.000 Euro nicht übersteigen. Bei der Anmietung eines Ferienobjektes darf auch hier eine Höchstmiete von 10.000 € nicht überschritten werden. Wird bei Elvia eine Reiseabbruch Versicherung abgeschlossen, erstreckt sich der Geltungsbereich der Police weltweit. Ein Ausschluss einzelner Reise- und Urlaubsländer ist den Versicherungsbedingungen nicht zu entnehmen. Die maximale Reisedauer wird bei der Reiseabbruchsversicherung von Elvia nicht eingeschränkt. Innerhalb eines Versicherungsjahres sind alle Reisen mit einer beliebigen Dauer ohne Einschränkungen versichert. Bei einem Reiseabbruch ist die Versicherung der Elvia auch zur Leistung verpflichtet, wenn es sich um eine Schiffsreise oder eine Kreuzfahrt handelt. Reisen dieser Art sind in der Versicherungspolice abgedeckt. Der Reiseschutz der Allianz Global Assistance kann bis zum letztendlichen Abreisetag beantragt werden. Reisende müssen keine Frist zum Abschluss der Reiseabbruchsversicherung einhalten, so dass auch Lastminute Reisen zu den versicherbaren Reisearten im Sinne der Reiseabbruchversicherung von Elvia fallen.

Versicherungsbeitrag und Selbstbehalt

Der Versicherungsbeitrag zur Reiseabbruchversicherung wird von Elvia anhand des Reisepreises oder des Mietpreises errechnet. Hierfür werden pauschal 1,5 % von dem Wert berechnet, der aus der Buchungsbestätigung hervorgeht. Der Mindestbeitrag liegt bei 15 €, wenn die Pauschale von 1,5 % diesen Betrag nicht ergibt. Reisende können bei Elvia den Reiseabbruch nur mit einer Versicherung mit eigener Beteiligung abdecken. Eine Reiseabbruchsversicherung ohne eigene Beteiligung im Schadensfall wird nicht angeboten. Die eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer wird pauschal mit 20 % angesetzt. Zu tragen sind im Versicherungsfall mindestens 25 Euro des erstattungsfähigen Schadens. Die eigene Beteiligung wird abhängig von der Reiseart pro Person oder pro gemietetes Objekt erhoben.

Versicherungsleistung

Die Versicherungsleistung erfolgt bei einem vorzeitigen Reiseabbruch, wenn dieser aus einem in den Versicherungsbedingungen festgelegten und versicherten Grund erfolgt. Dann erstattet die Elvia Reiseabbruch Versicherung anfallende Rückreisekosten in Abhängigkeit von der Art der angetretenen Reise. Darüber hinaus werden bereits gezahlte Leistungen am Urlaubsort anteilig zurück erstattet. Ausschlüsse und Besonderheiten sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Diese sind unter http://www.elviab2b.de/elvia/file_elviab2b.nsf/Grafik/PIB_RBA/$file/PIB_RBA.pdf für alle angebotenen Reiseschutzversicherungen einsehbar.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich