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Reiseabbruchversicherung TUI

Die TUI Card ist mehr als nur eine Kreditkarte. Ausgestattet mit einem umfangreichen Versicherungspaket rund um das Thema Reisen ist eine Reiseabbruchversicherung bei der TUI Card automatisch enthalten.

Vorteile

  • Kein Selbstbehalt
  • Reiserücktrittsversicherung und Umbuchungsschutz enthalten
  • Mehr Freigepäck und zusätzliche Rabatte

Nachteile

  • Gilt nur bei Reisen mit bestimmten Veranstaltern

Testurteil

  • Stiftung Warentest hat die TUI Card getestet
  • Die Ergebnisse finden Sie hier

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Reiseabbruchversicherung der TUI wird nicht allen Ansprüchen gerecht. Mit unserem seiteninternen Versicherungsvergleich erhalten Sie eine Übersicht über alle Anbieter und errechnen schnell die Prämien. So finden Sie die Reiseabbruchversicherung, die zu Ihren Ansprüchen passt. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.


Der Reiseveranstalter TUI bietet sowohl für Alleinreisende als auch für Familien die TUI Cards an. Diese werden mit einer jährlichen Gebühr ausgegeben und haben eine Grundlaufzeit von drei Jahren. Die angebotenen TUI Cards beinhalten nicht nur zahlreiche Vorteile bezüglich der Reisen sondern umfangreiche Versicherungsleistungen. Insbesondere der Bereich der Reiseversicherungen ist für Inhaber der TUI Cards gut abgedeckt. Unabhängig von der gewählten TUI Card ist stets eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung in der jährlichen Kartengebühr enthalten. Die Reiseabbruchsversicherung bei der TUI Card wird von der R+V Versicherung getragen. Der Kooperationspartner R+V unterhält auch die für die Karteninhaber zur Verfügung stehende Assistance-Notrufnummer. Einen Überblick über die angebotenen Karten und deren Versicherungsleistungen stellt der Reiseveranstalter unter https://www.tui.com/tui-card/ bereit.

Angebotene TUI Card Varianten

Abhängig von der Anzahl der Reisenden bietet TUI verschiedene Varianten der TUI Card. Für Alleinreisende werden die TUI Card Classic One und die TUI Card Gold One angeboten. Für gemeinsam reisende Familien oder Paare ist dagegen die Beantragung einer TUI Card Gold oder einer TUI Card Classic ratsam. Bei den angebotenen TUI Cards One sind alle mit der Karte in Verbindungen stehenden Leistungen und Reiseversicherung rein für den Inhaber der Karte gültig. Bei den anderen Varianten dagegen sind die enthaltenen Versicherungsleistungen auf alle Reiseteilnehmer ausgeweitet. Dennoch ist die Reiseabbruchversicherung bei der TUI Card Classic und Gold One ebenso enthalten wie bei der TUI Card Classic und Gold für mehrere Reisende. Die Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung bei der TUI Card Classic ist identisch mit dem Umfang der Reiseabbruch Versicherung bei der TUI Card Gold. Der Jahresbeitrag der TUI Card beinhaltet den Versicherungsbeitrag zur Reiseabbruchversicherung der TUI. Die TUI Card Gold wird für eine Jahresgebühr von 119,90 Euro angeboten, die Classic Card bereits für 69,90 Euro. Alleinreise können die Classic One zum Jahresbeitrag von 34,90 Euro beantragen. Für die TUI Card Gold für Alleinreisende wird ein jährlicher Beitrag von 69,90 Euro erhoben. Der Antrag für eine der angebotenen TUI Cards kann unter http://www.tui-card.de/fileadmin/user_upload/Downloads/01-01-2012/2011744_TC_Broschuere_Antrag.pdf ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Beantragung der TUI Card in Verbindung mit allen Reiseversicherungen muss schriftlich erfolgen und kann nicht direkt über das Internet durchgeführt werden.

Geltungsbereich und Bedingungen der Reiseabbruchsversicherung der TUI

Für den Karteninhaber und die Mitreisenden beinhaltet die TUI Card die Reiseabbruchversicherung für alle Reisen, die über die Veranstaltermarke TUI gebucht werden. Daher sind Flugreisen im Versicherungsumfang enthalten, die über TUIfly gebucht werden. Gleichzeitig schließt die TUI Card Reiseabbruch Versicherung aber alle Reisen aus, die über Tochtergesellschaften und weitere Marken der TUI AG gebucht werden. TUI Töchter wie 1-2-Fly, Berge & Meer sowie im Ausland ansässige TUI Gesellschaften sind über die Bedingungen der TUI Card ausgenommen. Generell leistet bei einem Reiseabbruch die Versicherung von TUI nur die vertraglich vereinbarte Summe, wenn die gebuchte Reise mit der TUI Card bezahlt wurde. Für alle anderen Reisen oder für Reisen die nicht mit der TUI Card bezahlt wurden, besteht kein ausreichender Versicherungsschutz durch die Reiseabbruchversicherung und die zusätzlichen Reiseversicherungen. Diese Regelung kann ausser Kraft gesetzt werden, wenn die Karte erst nach der Reisebuchung bei TUI ausgestellt wird. Wird die Karte dann spätestens einen Tag vor dem Abreisetermin noch im Reisebüro vorgelegt und der Reisepreis anteilig über die Karte abgerechnet, greift der Versicherungsschutz durch die Reiseabbruchversicherung der TUI auch nachträglich. Sollte bei der Buchung der Reise bereits eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung über TUI abgeschlossen worden sein, kann diese umgehend nach dem Erhalt der TUI Card storniert werden. Hierfür muss der Inhaber der Karte das Servicecenter oder das Reisebüro kontaktieren. Dann ersetzt die Reiseabbruchversicherung der ausgegebenen TUI Card umgehend die vorab abgeschlossene Police.

Leistungen der Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchsversicherung der TUI Card beinhaltet neben der Kostenerstattung auch umfangreiche Assistance-Leistungen. Diese sollte bei einem notwendigen Reiseabbruch oder einer außerplanmäßigen Verlängerung zwingend in Anspruch genommen werden. Nur wenn die angegebene Assistance-Notrufnummer umgehend informiert wird, kann eine vorzeitige Rückreise organisiert werden und die Kostenerstattung ist gewährleistet. Wenn der Inhaber der Karte vorab den Kontakt mit der Assistance aufnimmt, besteht die Versicherungsleistung in der Übernahme der entstehenden Mehrkosten für die Rückreise aus einem versicherten Grund. Sollte aufgrund einer Krankheit oder einer Verletzung die Reise verlängert werden müssen, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Unterbringungskosten bis zu maximal 5.000 Euro. Darüber hinaus werden bei einem Reiseabbruch die bereits im Voraus gezahlten Reiseleistungen anteilig erstattet. Die gültigen Versicherungsbedingungen für die TUI Card Classic und die TUI Card Gold sind unter http://www.tui-card.de/fileadmin/user_upload/Downloads/TC_05-2010/MDT_TUI_Card_Classic___Classic_One_01.11.10.pdf einsehbar. Dort stehen alle relevanten Informationen zur Reiseabbruchversicherung und den weiteren mit der TUI Card verbundenen Reiseversicherungen zur Einsicht.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich