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Reiseabbruchversicherung URV

Die URV – Union Reiseversicherung AG wurde im Dezember 2001 als gemeinsame Reiseversicherung der Sparkassen und der öffentlichen Versicherer gegründet und bildet heute einen Teil der Consal Beteiligungsgesellschaft AG. Eine gesonderte Reiseabbruchversicherung der URV wird nicht angeboten.

Allgemeines

  • Reiseabbruch nur im Zusammenhang mit Reiserücktritt
  • Finanzieller Schutz bei Reiseabbruch aus triftigem Grund
  • Wichtige Gründe sind: eigene Erkrankung, Kündigung, etc.
  • URV Reiseabbruchversicherung bei Einzelversicherungen ausschließlich im Premiumschutz, bei Jahresverträgen im Komfortschutz enthalten
  • Abschluss 30 Tage vor Reiseantritt
  • Kurzfristige Reisebuchungen: Abschluss am Buchungstag, jedoch spätestens am folgenden Werktag

Leistungen

  • Kostenerstattung von gebuchten, gezahlten und nicht beanspruchten Reiseleistungen
  • Mehrkostenübernahme für die Rückreise
  • Nachgewiesener Mehraufwand bei Verspätungen mit Zwischenaufenthalt
  • Kostenübernahme einer Nachreise
  • Höchstversicherungssumme 3.000 – 6.000 Euro, Erhöhung auf 10.000 Euro pro Person möglich

Testbericht

In der Stiftung Warentest Finanztest wurde die URV Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt mehrfach mit einem „Gut“ ausgezeichnet. Die Ergebnisse sind unter http://www.testberichte.de/p/urv-union-reiseversicherung-tests/rrv-reiseabbruch-ohne-selbstbehalt-einzelvertrag-einzelperson-testbericht.html einsehbar.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Für die individuelle Beitragsberechnung sowie Einsichtnahme in die Versicherungsleistungen steht der interne Tarifrechner unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zur Verfügung. Ebenfalls können weitere Versicherer zum Vergleich hinzugezogen werden.

 


 

Die URV – Union Reiseversicherung AG hat ihren Hauptsitz in München und gehört zur Sparkassen Finanzgruppe. Sie wurde im Dezember 2001 als gemeinsame Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und den Sparkassen gegründet und bildet heute einen Teil der Consal Beteiligungsgesellschaft AG. Die Reiserücktrittsversicherung, in der die Reiseabbruchversicherung der URV integriert ist, erhielt bei der Stiftung Warentest, Zeitschrift Finanztest mit der Ausgabe 01/2012 dreimal ein „Gut“ für ihre Einzel-, Jahres- und Familienpolice. Eine reine URV Reiseabbruchversicherung wird von der Gesellschaft nicht angeboten. Neben der Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchsversicherung der URV bietet die Union Reiseversicherung auch eine Auslandskrankenschutz sowie Travel-Pakete an.

Die Reiseabbruch Versicherung der URV ist im Premium-Tarif erhältlich

Für die Reiserücktrittsversicherung stehen insgesamt drei Tarife in der Einzelversicherung zur Auswahl, aber nur im Premiumschutz ist die URV Reiseabbruchversicherung enthalten. Dafür ist diese zu einem günstigen Preis erhältlich. Anders verhält es sich im Jahresschutz, dort ist sie bereits im Komfortschutz enthalten. Eine URV Reiseabbruch Versicherung schützt den Reisenden vor einem finanziellen Schaden, wenn er unerwartet die Rückreise antreten muss, während die Urlaubszeit am Ferienort eigentlich noch nicht dabei ist. Dringende Gründe für einen Reiseabbruch können beispielsweise eine schwere Erkrankung eines Familienangehörigen zuhause sein. Ebenso sind ein schwerer Einbruch oder die eigene Erkrankung am Urlaubsort Gründe genug, um den Urlaub abbrechen zu müssen. Die URV Reiseabbruchsversicherung trägt dann zumindest den finanziellen Schaden, der aus einer vorzeitigen Rückreise entsteht. Dieser beinhaltet die Erstattung der verbleibenden Hotelkosten oder sonstiger, gebuchter und bezahlter Unternehmungen am Urlaubsort. 

Die URV Reiseabbruchversicherung erstattet auch die Rückreise

Aber nicht nur die verbleibenden Kosten am Urlaubsort werden von der Reiseabbruchversicherung der URV übernommen, sondern ebenso werden die anfallenden Kosten für die Rückreise erstattet. Sollte es zu Verspätungen bei der Rückreise kommen, so dass möglicherweise noch ein Zwischenaufenthalt nötig wird, dann werden auch diese gemäß dem aufgelaufenen Aufwand von der URV Reiseabbruchsversicherung erstattet. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen die Kosten einer Nachreise. 

Die Bedingungen der Reiseabbruch Versicherung der URV

Wenn eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchsversicherung der URV abgeschlossen werden soll, dann sollte der Schutz bereits bei der Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Wird die Reise allerdings innerhalb der 30 Tages-Frist gebucht, kann ein Abschluss für die URV Reiseabbruch Versicherung mit Reiserücktritt nur direkt am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag durchgeführt werden. Die Höchstversicherungssumme beträgt zwischen 3.000 und 6.000 Euro per Reise, kann allerdings auf 10.000 Euro pro Person erhöht werden. Wird die Reise als Familie angetreten und dafür der Versicherungsschutz benötigt, ist die Reiseabbruchversicherung der URV für maximal zwei Erwachsene bis 69 Jahren, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben sowie den dazugehörigen Kindern bis zum 27. Lebensjahr. Hier gilt jedoch, dass die Kinder sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden müssen. Der genaue Tarif für die gewünschte URV Reiseabbruchsversicherung inklusive des Reiserücktritts wird individuell berechnet, versteht sich jedoch ohne jegliche Selbstbeteiligung. In der Regel lässt sich der genaue Beitrag erst über den Button für „online abschließen“ einsehen, eher findet keine Berechnung statt. Ein endgültiger Vertrag kommt erst dann zum Abschluss, wenn im letzten Schritt „Buchen“ bestätigt wird.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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