Beim Abschluss einer Reiseabbruchversicherung und besonders im Versicherungsfall sind die gültigen „Besonderen Versicherungsbedingungen“ zu beachten.
Die Bedingungen enthalten
- Versicherungsgegenstand
- versicherte Ereignisse
- Versicherungsausschlüsse
- Obliegenheiten bei einem Versicherungsfall
- Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen
- Versicherungswert und Unterversicherung
Kein Versicherungsschutz besteht u. a.
- bei im Buchungszeitpunkt vorhersehbaren Ereignissen,
- bei psychischen Reaktionen auf Kriegsereignisse, Flugunglücke und Naturkatastrophen
- bei Schüben chronischer psychischer Erkrankungen
Obliegenheiten im Versicherungsfall
Der Versicherungsnehmer ist im Versicherungsfall verpflichtet,
- die Rückreisekosten zu minimieren
- dem Versicherer Versicherungsnachweis und Buchungsunterlagen vorzulegen
- Erkrankung oder Unfallverletzung durch ärztliches Attest zu belegen
- in Todesfällen eine Sterbeurkunde vorzulegen
- Eigentumsschäden nachzuweisen
- bei eingetretener Transportunfähigkeit eine gutachterliche Überprüfung durch einen vom Versicherer bestimmten Facharzt zuzulassen
- Die Versicherungssumme muss dem vollen Reisepreis entsprechen.
- Bei Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer von seiner Leistung ganz oder teilweise befreit sein.
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Auf den wohlverdienten Urlaub freut man sich schon Monate bevor es losgeht und ist es dann endlich soweit, lässt man sich die gute Laune nicht mehr so ohne weiteres verderben. Doch leider können auch während des schönsten Urlaubs Situationen entstehen, die zum Abbruch der Reise zwingen. Das ist schon schlimm genug und kann auch noch ganz schön teuer werden, wenn der Betroffene keine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat. Gründe, die eine Fortsetzung des Urlaubs verhindern, gibt es genug. Ein Familienmitglied kann schwer erkranken, der Urlauber selbst kann krank werden oder einen Unfall erleiden. Auch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Schäden am eigenen Heim durch Brand, Überschwemmung oder Einbruch können den Urlaub vorzeitig platzen lassen. Liegt im Schadensfall ein mitversicherter Grund für die vorzeitige Beendigung der Reise vor, erstattet die Reiseabbruchversicherung die Kosten für den nicht wahrgenommenen Resturlaub. Jedoch kann die Kostenerstattung für den erlittenen Schaden nur dann vom Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, wenn er bestimmte Voraussetzungen, die je nach Versicherer variieren, erfüllt. Hier empfiehlt es sich, unbedingt das Kleingedruckte im abgeschlossenen Vertrag zu studieren und sich vorab über die Bedingungen zu informieren.
Was ist bei Reiseabbruchversicherung Bedingungen zu beachten?
Detaillierte Reiseabbruchversicherung Bedingungen findet man in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsverträge, die man aufmerksam lesen sollte. Da diese Klauseln oftmals schwer verständlich formuliert sind, empfiehlt es sich, ein Beratungsgespräch bei der ausgewählten Versicherungsagentur wahrzunehmen, um detaillierte Informationen zu den vertraglich festgelegten Reiseabbruchsversicherung Bedingungen zu erhalten. So werden oftmals nur die Mehrkosten, die durch einen vorzeitigen Reiseabbruch entstehen, von der Versicherung übernommen, nicht aber automatisch auch der nicht wahrgenommenen Rest der Pauschalreise, es sei denn dies ist vertraglich geregelt. Dies wissen viele Versicherte gar nicht und erleben so im Schadensfall schnell mal eine böse Überraschung. Auch die Gründe, die für die Kostenerstattung im Schadensfall anerkannt werden, sollten vorher erfragt werden, denn je nach Reiseabbruchsversicherung Bedingungen der jeweiligen Anbieter unterscheiden sich diese oftmals voneinander. Manche Versicherer bieten die Reiseabbruchversicherung auch gar nicht einzeln an, sondern nur in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung. Hier sollte man unbedingt die Tarife verschiedener Anbieter unter die Lupe nehmen, denn manche Versicherungskombinationen sind wesentlich teurer als die einzelne Reiseabbruchversicherung. Es gibt aber durchaus Versicherer, die eine kombinierte Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung zu sehr günstigen Tarifen anbieten.
Wann sind Reiseabbruch Versicherung Bedingungen erfüllt?
Die Reiseabbruch Versicherung Bedingungen sind in der Regel erfüllt, wenn das Fortsetzen der Reise auf Grund des eingetretenen Schadenfalles nicht mehr zumutbar ist, also ein mitversicherter Grund wie etwa eine schwere Erkrankung, ein plötzlicher Todesfall in der Familie oder gravierende Unfallfolgen vorliegt. Zu den Bedingungen Reiseabbruchversicherung gehört auch die Einhaltung von Abschlussfristen, das heißt, je nach Versicherer muss die Reiseabbruchversicherung spätestens 15 bis 30 Tage vor dem Abreisedatum erfolgen. Je nach Anbieter kann für den Schadensfall zusätzlich auch eine Selbstbeteiligung in den Bedingungen Reiseabbruchversicherung festgelegt sein.
Wann tritt die Reiseabbruchversicherung nicht ein?
Die Bedingungen Reiseabbruch Versicherung sind nicht erfüllt, wenn für den vorzeitigen Abbruch der Reise ein nicht versicherter Grund angeführt wird. Dazu gehören beispielsweise persönliche Gründe wie Streitigkeiten mit dem Partner, Erkältungen oder Nichtgefallen des Urlaubsortes. Ebenso sind die Bedingungen Reiseabbruch Versicherung nicht erfüllt, wenn die Reise noch gar nicht angetreten wurde, das heißt, der Versicherungsnehmer und seine Mitreisenden sich bei Eintritt des Schadensfalles noch gar nicht am Urlaubsort befinden. Wer sicher gehen möchte, dass er im Schadensfall keine böse Überraschung mit seiner Versicherung erlebt, sollte sich vorab gründlich über die Anforderungen des Anbieters informieren.