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Die unterschiedlichen Reiseabbruchversicherungen im Überblick

Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall machen den Abbruch einer Reise unumgänglich. In solchen Fällen ist eine Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt ein Segen. Sie fängt die entstehenden Kosten auf. Meist bieten die Unternehmen die Reiseabbruchversicherung mit dem Reiserücktritt in einem Paket an.

Leistungen

  • Kostenübernahme für die verfrühte Rückreise
  • Erstattung von Teiles des Reisepreises
  • Manche Anbieter erstatten bei einem Abbruch in der ersten Urlaubswoche sogar den gesamten Reisepreis

Testurteil

  • Stiftung Warentest hat Reiseabbruchversicherungen getestet, eine Übersicht erhalten Sie hier

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reiseabbruchversicherung ohne Reiserücktritt können Sie bis zum Antritt der Reise abschließen. Unser seiteninterner Vergleichsrechner zeigt Ihnen die Leistungen und Prämien der verschiedenen Anbieter. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Ebenso wichtig wie der passende Versicherungsschutz bei einem Reiserücktritt ist der Versicherungsschutz bei einem Abbruch der Reise. Zahlreiche Versicherer bieten hier verschiedene Tarife für die Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt oder die Reiseabbruchversicherung ohne Reiserücktritt an. Die Mehrzahl der Policen wird als Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt angeboten. Einzelne Policen für die Reiseabbruchversicherung werden nur von einer eingeschränkten Anzahl an Versicherern offeriert. In einigen Fällen ergibt sich die Möglichkeit, die Reiseabbruchversicherung beim Flug abzuschließen. Anbieterabhängig bestehen deutliche Unterschiede in der Höhe der Erstattung bei einem Reiseabbruch und bei den versicherten Gründen für einen Abbruch der Reise. Mit einem Versicherungsvergleich können die unterschiedlichen Bedingungen der Versicherer, die vertraglich vereinbarten Leistungen und insbesondere die zu leistenden Versicherungsbeiträge ermittelt werden. Der für diese Seite entwickelte Tarifrechner stellt die Reiseabbruchversicherung ohne Reiserücktritt und mit Reiserücktritt übersichtlich dar. Ein weiterer Unterschied besteht in der eigenen Beteiligung durch den Versicherungsnehmer, wenn die Leistung der Reiseabbruchversicherung in Anspruch genommen wird. 

Selbstbehalt durch den Versicherungsnehmer

Die Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung ist in der Regel mit einem erhöhten Versicherungsbeitrag abschließbar. Wird eine eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer vereinbart, reduziert dies den Versicherungsbeitrag im Vergleich zur Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt. Bei Abschluss einer Police mit eigener Beteiligung bezieht sich diese auf den erstattungsfähigen Schaden. Die Versicherer legen die eigene Beteiligung durch den Inhaber der Police überwiegend als Prozentsatz fest. Im Gegensatz zur Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung muss bei einem vorzeitigen Reiseabbruch dann ein Anteil von bis zu 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst getragen werden. Insbesondere bei einem hohen Reisepreis ist es daher empfehlenswert, die Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt durch den Versicherungsnehmer und die mitreisenden Angehörigen abzuschließen. 

Reiseabbruch bei Flug- und Schiffsreisen

Die Reiseabbruchversicherung für Schiffsreisen unterscheidet sich bei der Beitragsberechnung deutlich von der Reiseabbruchversicherung für den Flug und den anschließenden Landurlaub. Die Reiseabbruchversicherung für Schiffsreisen muss bei den Versicherern gesondert beantragt werden und ist mit einem höheren Beitrag belegt. Die Mehrzahl der angebotenen Policen für die Reiseabbruchversicherung die Flug und Hotel beinhalten, schließt die Absicherung einer Kreuzfahrt und Schiffsreise über die Versicherungsbedingungen aus. Hier kann eine Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt abgeschlossen werden, die die sogenannte Kreuzfahrt- und Schiffsreisendeckung enthält. Für Schiffsreisen empfiehlt es sich aufgrund des meist hohen Reisepreises und der hohen Rückreisekosten eine Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Einige Versicherer bieten eine Jahrespolice für die Reiseabbruchversicherung ohne Reiserücktritt und die Reiseabbruchversicherung mit der Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt an, die alle Reisearten in vollem Umfang absichert. Versicherungspolicen die alle Reisearten beinhalten und keine eigene Beteiligung vom Versicherungsnehmer fordern, sind mit einem höheren Beitrag ausgestattet. Im Gegenzug fallen für den Versicherungsnehmer aber keinerlei Kosten in Form der eigenen Beteiligung an, wenn ein versicherter und somit erstattungsfähiger Schaden gemeldet wird. Dann übernimmt die Versicherungsgesellsacht die Kosten bei einem Reiseabbruch in voller Höhe. Der Inhaber der Versicherungspolice erhält anfallende Rückreisekosten sowie eine Erstattung von bereits gezahlten aber nicht genutzten Reiseleistungen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich