Eine Reiseabbruchversicherung gehört heute zu den Standardangeboten im Reiseschutz der Versicherungsgesellschaften. Häufig wird sie in Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Sie ist vor allem für kostspielige und längere Reisen empfehlenswert.
Reiseabbruchversicherung zahlt
- wenn die Reise unverschuldet und unvorhergesehen abgebrochen werden muss
- die Beendigung der Reise für den Gast nicht mehr zumutbar ist
- dadurch nicht mehr alle Reiseleistungen in Anspruch genommen werden können
Kostenerstattung beinhaltet
- Umbuchungen von Rückflügen
- Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt und eine spätere Rückreise
- nicht mehr in Anspruch genommene Angebote (z. B. Gebühren für gebuchte Ausflüge)
Gründe für Reiseabbruch
- schwerer Unfall
- Todesfall
- plötzliche Krankheit
- Arbeitsplatzverlust
- Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die Leistungen der angebotenen Reiseabbruchversicherungen ähneln sich bei vielen Versicherungsgesellschaften. Die günstigsten Tarife lassen sich durch einen Vergleich im Internet finden. Mit unserem Vergleichsrechner können sich interessierte Kunden sehr schnell einen Überblick verschaffen. Mit einem Klick auf den blauen Button Button „Zum Versicherungsvergleich“ erhalten sie passende Angebote.
Die meisten Menschen freuen sich schon das ganze Jahr lang auf den wohlverdienten Urlaub, der in der Regel für Erholung vom anstrengenden Berufsalltag sorgt. Doch allzu leicht kann die Urlaubsreise durch unvorhergesehene Ereignisse ausfallen oder muss abgebrochen werden. Es gibt zahlreiche Gründe, die einen Reiseabbruch erforderlich machen und jeden treffen können. Zu den meist belastenden Abbruchgründen wie beispielsweise Erkrankung oder ein Todesfall in der Familie kommen dann auch noch finanzielle Verluste, wenn vor Urlaubsantritt keine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen wurde. Dies kann unter Umständen für den Betroffenen sehr teuer werden, wenn er die Kosten für die vorzeitige Rückreise, Stornogebühren und für die nicht in Anspruch genommene Urlaubszeit selbst tragen muss. Mit dem Abschluss einer Reiseabbruchversicherung kann man solche finanziellen Verluste verhindern. In den meisten Fällen empfiehlt sich, je nachdem wohin die Reise geht, sowieso der Abschluss einer kompletten Reiseversicherung, die aus verschiedenen Bausteinen wie beispielsweise Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung besteht.
Was bei der Reiseabbruchversicherung zu beachten ist
Muss der Reisende seinen Urlaub vorzeitig abbrechen, werden die damit verbundenen Kosten erstattet sofern er eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat. Die Höhe der Rückzahlung hängt nicht nur vom jeweiligen Versicherer ab, sondern auch von bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. So gilt beispielsweise die Voraussetzung, dass der Abbruch der Reise im Vorfeld nicht abzusehen war und die Fortführung des Urlaubes bis zum Ende des Buchungszeitraumes für den Versicherungsnehmer auf Grund der eingetretenen Situation nicht zumutbar ist. Darüber hinaus sollte man sich vor Abschluss der Reiseabbruchversicherung genau informieren, welche Gründe für den Reiseabbruch der jeweilige Versicherer anerkennt und welche Reiseabbruchversicherung Leistungen in den jeweiligen Tarifen enthalten sind. Sowohl die Tarife als auch die Gründe und Leistungen der Reiseabbruchversicherung variieren bei den verschiedenen Anbietern. Daher empfiehlt sich ein online Versicherungsvergleich, der sich ganz bequem mit dem Tarifrechner, den die Betreiber dieser Internetseite hier zur Verfügung stellen, durchführen lässt. Der Tarifrechner wird regelmäßig mit den aktuellsten Daten aus einer großen Datenbank versorgt. Sofern Sie einen Versicherungsvergleich durchführen möchten, klicken Sie hier.
Wann tritt die Reiseabbruchversicherung ein?
Es gibt zahlreiche Ereignisse, die den Versicherten zum plötzlichen Abbruch seiner schon angetretenen Reise zwingen. Als Reiseabbruchversicherung Gründe gelten in der Regel Unfallfolgen, schwere Erkrankungen, die kurzfristige Aufnahme einer neuen Arbeit nach vorhergehender Arbeitslosigkeit, der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund einer unvorhersehbaren betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Schwangerschaft, Todesfälle in der Familie oder Schäden am Eigentum durch unvorhergesehene Ereignisse wie Brand, Überschwemmung oder Einbruch. Zu beachten ist, dass die üblicherweise versicherten Gründe für den Reiseabbruch nicht von allen Anbietern einheitlich anerkannt werden. Daher sollte man sich vorher erkundigen, welche Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Reise anerkannt sind, so dass die Reiseabbruchversicherung greift, wenn es tatsächlich zum Schadensfall kommt.
Was zahlt die Reiseabbruchversicherung?
Im Schadensfall übernimmt die Versicherung sowohl Stornierungs- und Rückreisekosten, die in Verbindung mit der vorzeitigen Beendigung einer Reise stehen als auch die anteiligen oder vollständigen Kosten für die gebuchte Reise. Wird diese innerhalb der ersten acht Tage abgebrochen, wird der volle Reisepreis erstattet, bei vorzeitiger Rückreise in der zweiten Urlaubshälfte erhält man eine teilweise Erstattung des Resturlaubs. Ein Versicherungsschutz für Schiffsreisen ist bei vielen Versicherern nicht in der herkömmlichen Reiseversicherung enthalten. Möchte man sich bei diesen meist kostspieligeren Reisen ebenfalls vor den finanziellen Verlusten, die durch einen unvorhergesehenen Reiseabbruch entstehen können, schützen, muss man in den meisten Fällen wesentlich höhere Beiträge in Kauf nehmen. Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten für Schiffsreisen überhaupt keinen Versicherungsschutz an. Der Umfang der Standardversicherungsleistungen richtet sich meist nach dem Reiseziel, so dass es sich je nach Urlaubsland empfiehlt, auch mögliche Unruhen und Unwetter mitzuversichern. Die Versicherung zahlt auch, wenn der Aufenthalt am Urlaubsort wider Erwarten verlängert werden muss, sofern zusätzliche Tage am Urlaubsort mit zum Inhalt der Reiseabbruchversicherung gehören.
Besonderheiten
Neben den herkömmlichen Abbruchgründen, die eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet, wie etwa der Reiseabbruch wegen Krankheit, ein Reiseabbruch bei Todesfall in der Familie oder der Reiseabbruch bei Schwangerschaft, gibt es auch außergewöhnliche Gründe, die zum Reiseabbruch führen können. So versichern viele Anbieter auch den Reiseabbruch bei Vulkanasche oder den Reiseabbruch bei Schweinegrippe Epidemie und erstatten die höheren Kosten für die vorzeitige Rückreise. Bedingung ist jedoch, dass beispielsweise der Vulkanausbruch bei Buchung der Reise noch unvorhersehbar war. Gehört die Schweinegrippe als Grund für eine vorzeitige Heimreise zum Inhalt der Reiseabbruchversicherung, gelten auch hier besondere Bedingungen. So erkennen die Versicherer nicht die bloße Angst vor einer Ansteckung mit Schweinegrippe als versicherten Grund an. Die abgeschlossene Reiseabbruchversicherung greift nur dann, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich an Schweinegrippe erkrankt ist und sein Urlaubsland deswegen vorzeitig verlassen muss.
Abschlussmöglichkeiten für die Reiseabbruchversicherung
Oftmals beinhalten abgeschlossene Reiserücktrittsversicherungen automatisch auch eine Reiseabbruchversicherung, so dass diese nicht mehr separat erfolgen muss. Es kann jedoch auch eine reine Reiseabbruchversicherung gewählt werden, die vorteilhafterweise bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden kann. Erfahrungsgemäß ist allerdings der kombinierte Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung oftmals nicht viel teurer als eine eigenständige Reiseabbruchversicherung. Je nach Anzahl der mitreisenden Personen kann die Reiseabbruchversicherung als Einzel-, Familien- oder Gruppenversicherung abgeschlossen werden. Empfehlenswert sind in den meisten Fällen Tarife ohne Selbstbeteiligung, da die meisten größeren Reisen eher teurer sind und daher auch die Selbstbeteiligungskosten sehr hoch ausfallen können. Tarife mit Selbstbeteiligung, die vom Preis her in der Regel etwas günstiger sind, lohnen sich nur, wenn die gebuchte Reise preiswert ist und so im Schadensfall auch nur mit geringen Stornokosten zu rechnen ist, beziehungsweise die Differenz zwischen dem Tarif mit und ohne Selbstbeteiligung relativ groß ist. Beim Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote sollte man auch auf die beim Abschluss der Reiseabbruchversicherung gewährten Fristen achten. Besonders wenn die Reisebuchung kurzfristig, also innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise erfolgt, gewähren die Versicherer unterschiedliche Abschlussfristen, die von einem bis zu drei Werktagen reichen. Zu beachten ist, dass nicht jede Reiseversicherung einen Versicherungsschutz für den vorzeitigen Abbruch einer Reise bietet, so dass man dies vor Abschluss der Reiseversicherung klären sollte. Entschließt man sich für eine Reiseabbruchversicherung, ist vorab zu überprüfen, welche Gründe neben den Standardsituationen wie etwa Reiseabbruchversicherung im Todesfall, Reiseabbruch bei Tod eines Angehörigen oder Reiseabbruch wegen Krankheit für eine vorzeitige Heimreise noch anerkannt werden, da dies im Schadensfall letztlich darüber entscheidet, ob die Reiseabbruchversicherung zahlt. Die Frage Reiseabbruchversicherung was ist in versichert, sollte also immer vor dem Versicherungsabschluss geklärt werden.