Rund um das Thema Reisen sind die verschiedensten Versicherungen dazu da, finanzielle Belastungen zu tragen. Der Unterschied zwischen Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittversicherung ist der Zeitpunkt der Zuständigkeit. Auch die Versicherungen für Hausrat und Haftpflicht sind auf Reisen hilfreich.
Übersicht
- Die Reiseabbruchversicherung gleicht den finanziellen Schaden aus, wenn eine bereits angetretene Reise abgebrochen wird
- Die Reiserücktrittsversicherungen springt ein, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann
- Die Hausratversicherung ersetzt aus dem Hotelzimmer gestohlenes Gepäck
- Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie fahrlässig verursachen
Testurteil
- Stiftung Warentest hat Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen getestet
- Den gesamten Test finden Sie hier
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Die Reise ist gebucht, die Reiseversicherung abgeschlossen und der lang ersehnte Urlaub steht kurz bevor. Jetzt kann eigentlich nichts mehr schief gehen, denkt sich so mancher Urlauber aber damit liegt er im schlimmsten Fall falsch. Denn es gibt zahlreiche Gründe, die den Urlaub doch noch platzen lassen können. Einen gelungenen Urlaub kann zwar auch die beste Reiseversicherung nicht gewährleisten aber sie kann in bestimmten Situationen zumindest vor unerwarteten Kosten bei Nichtantritt oder Abbruch der Urlaubsreise schützen. Situationen, die den Antritt einer gebuchten Reise verhindern oder zum Abbruch der Reise zwingen, können jederzeit entstehen, so dass der Abschluss einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung Sinn macht. Mitversicherte Gründe, die in der Regel einen Nichtantritt oder Abbruch der Reise rechtfertigen, sind beispielsweise Krankheit, Todesfälle in der Familie oder Unfallfolgen.
Unterschied Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittversicherung
Im Bezug auf den Unterschied zwischen Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittversicherung sind die mitversicherten Gründe, die zum Nichtantritt oder Abbruch einer Reise berechtigen, weitgehend identisch, während jedoch der versicherte Zeitraum unterschiedlich ist. Bei der Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Reiserücktritt-Versicherung deckt die Rücktrittsversicherung den Zeitraum von der Reisebuchung bis zum Abreisedatum ab und greift nur, wenn man die Reise gar nicht erst antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung tritt hingegen dann in Kraft, wenn eine schon angetretene Reise abgebrochen werden muss. Hinsichtlich der Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Reiserücktritt-Versicherung sollte man darüber nachdenken, ob sich nicht doch der Abschluss beider Versicherungen lohnt. Denn Ereignisse, die den Urlaub platzen lassen, können zu jeder Zeit sowohl vor der Reise als auch während des Urlaubsaufenthaltes auftreten.
Was ist eine Urlaubsgarantie
Was ist eine Urlaubsgarantie fragt sich mancher Urlauber, denn diesen Begriff kennt nicht jeder. Die bekanntesten Bezeichnungen im Bereich des Reiseschutzes sind nämlich eher Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Der unbekanntere Begriff Urlaubsgarantie stellt jedoch lediglich eine andere Bezeichnung für die Reiseabbruchversicherung dar.
Die Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Haftpflicht
Die Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Haftpflicht deckt nur den Abbruch des Urlaubs aus bestimmten Gründen wie Krankheit oder Unfallfolgen ab, so dass sie nicht für Sachschäden, die im Urlaub auftreten, aufkommt. Daher ersetzt diese Art des Reiseschutzes nicht die herkömmliche Haftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und das in der Regel auch bei Auslandsaufenthalten. Ebenso greift die Haftpflicht bei Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen. In welchem Umfang die Haftpflichtversicherung im Rahmen der versicherten Schadensfälle auch im Ausland greift, sollte jedoch vorab mit dem Versicherer abgeklärt werden
Die Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Hausrat
Die Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Hausrat greift nur, wenn die Reise auf Grund unvorhergesehener Ereignisse, die eine Fortsetzung des Urlaubs unmöglich machen, abgebrochen werden muss. Die Hausratversicherung hingegen versichert Schäden an sämtlichen im Haushalt vorhandenen Ge- und Verbrauchsgegenständen. Darüber hinaus greift sie aber oftmals auch, wenn auf Auslandsreisen das Gepäck verloren geht, gestohlen wird oder das Hotelzimmer gewaltsam aufgebrochen wurde. Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung für eine Auslandsreise wäre also in diesem Fall gar nicht notwendig. Inwieweit dies bei der eigenen Hausratversicherung tatsächlich so ist, sollte man vorab mit dem Anbieter klären. Für eine Urlaubsreise sind also einige Policen nicht notwendig, da manche Haftpflicht- und Hausratversicherung Schäden im Urlaub mit abdecken, was aber vom jeweiligen Anbieter abhängt. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sind also nicht durch herkömmliche Versicherungsarten ersetzbar, so dass diese vor allem bei teuren Reisen nach wie vor empfehlenswert sind.