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Reiseabbruch-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Reiserücktrittversicherung? Wer Zahlt was?

Rund um das Thema Reisen sind die verschiedensten Versicherungen dazu da, finanzielle Belastungen zu tragen. Der Unterschied zwischen Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittversicherung ist der Zeitpunkt der Zuständigkeit. Auch die Versicherungen für Hausrat und Haftpflicht sind auf Reisen hilfreich.

Übersicht

  • Die Reiseabbruchversicherung gleicht den finanziellen Schaden aus, wenn eine bereits angetretene Reise abgebrochen wird
  • Die Reiserücktrittsversicherungen springt ein, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann
  • Die Hausratversicherung ersetzt aus dem Hotelzimmer gestohlenes Gepäck
  • Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie fahrlässig verursachen

Testurteil

  • Stiftung Warentest hat Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen getestet
  • Den gesamten Test finden Sie hier

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Die Reise ist gebucht, die Reiseversicherung abgeschlossen und der lang ersehnte Urlaub steht kurz bevor. Jetzt kann eigentlich nichts mehr schief gehen, denkt sich so mancher Urlauber aber damit liegt er im schlimmsten Fall falsch. Denn es gibt zahlreiche Gründe, die den Urlaub doch noch platzen lassen können. Einen gelungenen Urlaub kann zwar auch die beste Reiseversicherung nicht gewährleisten aber sie kann in bestimmten Situationen zumindest vor unerwarteten Kosten bei Nichtantritt oder Abbruch der Urlaubsreise schützen. Situationen, die den Antritt einer gebuchten Reise verhindern oder zum Abbruch der Reise zwingen, können jederzeit entstehen, so dass der Abschluss einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung Sinn macht. Mitversicherte Gründe, die in der Regel einen Nichtantritt oder Abbruch der Reise rechtfertigen, sind beispielsweise Krankheit, Todesfälle in der Familie oder Unfallfolgen.

Unterschied Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittversicherung

Im Bezug auf den Unterschied zwischen Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittversicherung sind die mitversicherten Gründe, die zum Nichtantritt oder Abbruch einer Reise berechtigen, weitgehend identisch, während jedoch der versicherte Zeitraum unterschiedlich ist. Bei der Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Reiserücktritt-Versicherung deckt die Rücktrittsversicherung den Zeitraum von der Reisebuchung bis zum Abreisedatum ab und greift nur, wenn man die Reise gar nicht erst antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung tritt hingegen dann in Kraft, wenn eine schon angetretene Reise abgebrochen werden muss. Hinsichtlich der Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Reiserücktritt-Versicherung sollte man darüber nachdenken, ob sich nicht doch der Abschluss beider Versicherungen lohnt. Denn Ereignisse, die den Urlaub platzen lassen, können zu jeder Zeit sowohl vor der Reise als auch während des Urlaubsaufenthaltes auftreten.

Was ist eine Urlaubsgarantie

Was ist eine Urlaubsgarantie fragt sich mancher Urlauber, denn diesen Begriff kennt nicht jeder. Die bekanntesten Bezeichnungen im Bereich des Reiseschutzes sind nämlich eher Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Der unbekanntere Begriff Urlaubsgarantie stellt jedoch lediglich eine andere Bezeichnung für die Reiseabbruchversicherung dar.

Die Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Haftpflicht

Die Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Haftpflicht deckt nur den Abbruch des Urlaubs aus bestimmten Gründen wie Krankheit oder Unfallfolgen ab, so dass sie nicht für Sachschäden, die im Urlaub auftreten, aufkommt. Daher ersetzt diese Art des Reiseschutzes nicht die herkömmliche Haftpflichtversicherung. Diese deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und das in der Regel auch bei Auslandsaufenthalten. Ebenso greift die Haftpflicht bei Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen. In welchem Umfang die Haftpflichtversicherung im Rahmen der versicherten Schadensfälle auch im Ausland greift, sollte jedoch vorab mit dem Versicherer abgeklärt werden

Die Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Hausrat

Die Reiseabbruchversicherung im Vergleich zur Hausrat greift nur, wenn die Reise auf Grund unvorhergesehener Ereignisse, die eine Fortsetzung des Urlaubs unmöglich machen, abgebrochen werden muss. Die Hausratversicherung hingegen versichert Schäden an sämtlichen im Haushalt vorhandenen Ge- und Verbrauchsgegenständen. Darüber hinaus greift sie aber oftmals auch, wenn auf Auslandsreisen das Gepäck verloren geht, gestohlen wird oder das Hotelzimmer gewaltsam aufgebrochen wurde. Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung für eine Auslandsreise wäre also in diesem Fall gar nicht notwendig. Inwieweit dies bei der eigenen Hausratversicherung tatsächlich so ist, sollte man vorab mit dem Anbieter klären. Für eine Urlaubsreise sind also einige Policen nicht notwendig, da manche Haftpflicht- und Hausratversicherung Schäden im Urlaub mit abdecken, was aber vom jeweiligen Anbieter abhängt. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sind also nicht durch herkömmliche Versicherungsarten ersetzbar, so dass diese vor allem bei teuren Reisen nach wie vor empfehlenswert sind.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich