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Reiseabbruch ohne abgeschlossene Versicherung

Es gibt dringende Gründe, eine bereits begonnene Reise abzubrechen. Der Reisende selbst oder nahe Angehörigen in der Heimat können erkranken, Unfälle oder überraschende Todesfälle können zum Reiseabbruch zwingen. Viele Reiseveranstalter bemühen sich, den Urlauber bei der vorzeitigen Rückreise zu unterstützen. Allerdings trägt der Reisende die Kosten für einen Reiseabbruch ohne Versicherung allein.

Reiseabbruch im Ausnahmefall

  • Bei einem Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung
  • Die Kosten für die Rückreise trägt der Urlauber allein
  • Ist bei der Rückreise eine Übernachtung erforderlich, gehen auch diese Kosten zulasten des Urlaubers
  • Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten und erstattet Teile des Reisepreises

Testurteil

  • Stiftung Warentest hat Reiseabbruchversicherungen getestet, die Ergebnisse finden Sie hier

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Ein Reiseabbruch ohne Versicherungsabschluss ist teuer. Mit unserem seiteninternen Versicherungsvergleich erhalten Sie eine Übersicht über die Leistungen und Prämien der verschiedenen Anbieter. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Die meisten Reisen werden bereits einige Zeit vor dem Reisebeginn geplant und gebucht. Doch immer wieder kommt es vor, dass eine Urlaubsreise aus den unterschiedlichsten Gründen abgebrochen werden muss. Für denjenigen, der sich nicht rechtzeitig durch eine Versicherung vor den Reiseabbruchkosten schützt kann die vorzeitige Heimreise jedoch teuer werden. Zwar ist es möglich, dass die Kosten für den Reiseabbruch im Ausnahmefall nicht von der Versicherung getragen werden, dennoch ist es bei fast jeder Reise ratsam, über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen.

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Anders als eine Reiserücktrittsversicherung wird die Reiseabbruchversicherung erst dann wichtig, wenn die Urlaubsreise bereits angetreten wurde. Führen Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen oder Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse dazu, dass die Reise vorzeitig beendet werden muss, ist eine Reiseabbruchversicherung eine wichtige Absicherung für den Reisenden. Sie kommt für die Mehrkosten durch die verfrühte Heimreise und die bereits gezahlten Kosten für die nicht genutzten Reiseleistungen auf. Ein Reiseabbruch ohne Reiseabbruch Versicherung kann unter Umständen sehr teuer werden. Generell gilt: Je teurer die Reise und je weiter das Reiseziel, umso wichtiger ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.

Mit der Reisebuchung besteht ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reiseteilnehmer

Sobald eine Reisebuchung getätigt wurde, besteht ein Vertrag zwischen dem Reisebucher und dem Reiseveranstalter. Der so geschlossene Vertrag unterliegt dem Reiserecht. Wird eine Reise frühzeitig abgebrochen, muss der Reisende die Rückreisekosten in der Regel selber tragen. Auch für entgangene Reiseleistungen besteht, bis auf wenige Ausnahmefälle, kein Ersatzanspruch. Die häufigsten Gründe, warum eine Reise vorzeitig abgebrochen wird sind Erkrankungen oder auch Unfälle. Wird eine Urlaubsreise aufgrund einer Erkrankung vorzeitig abgebrochen, hat der Reisende laut Reisegesetz keinen Anspruch darauf, dass die Rückreisekosten vom Reiseveranstalter übernommen werden. Kommt es zu einem Reiseabbruch ohne Versicherung muss der Reisende die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Auch für die entgangenen Urlaubstage gibt es keine Ersatzansprüche. Die bereits gezahlten Hotel- und Verpflegungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Reisenden. Wird eine Reise aufgrund von Mängeln vorzeitig abgebrochen, kann die Rechtslage anders sein. Dies sind jedoch nicht selten die Fälle, mit denen sich letztendlich die Gerichte auseinandersetzen müssen. Die Kosten für den Reiseabbruch werden nur im Ausnahmefall vom Reiseveranstalter übernommen. 

Die Abschlussfristen für die Reiseabbruchversicherung

Versicherungsexperten raten, eine Reiseabbruchversicherung spätestens 15 bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Spätestens muss ein Vertrag zur Reiseabbruchversicherung jedoch zum Reisebeginn abgeschlossen sein, damit die Versicherung im Schadenfall auch wirksam ist und ein Leistungsanspruch besteht. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich. Eine Bei einem Reiseabbruch ohne Versicherungsabschluss spätestens zum Reisebeginn, muss der Reisende alle anfallenden Kosten selber tragen. 

Ist bei jeder Reise eine Reiseabbruchversicherung notwendig?

Generell ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung immer eine freiwillige Entscheidung. Jeder muss individuell entscheiden, ob für eine geplante Reise eine Reiseabbruchversicherung notwendig ist. Manchmal sind die zu erwartenden Kosten bei einem Reiseabbruch auch ohne Versicherung durchaus tragbar. Erfolgt die Anreise beispielsweise mit dem Auto, fallen bei einer vorzeitigen Rückkehr keine zusätzlichen Reisekosten an. Lediglich bereits gezahlte Hotel, Pensionen oder Ferienwohnungen müssen bis zum ursprünglichen Reiseende gezahlt werden. In solchen Fällen ist ein Reiseabbruch ohne Versicherungsabschluss unter Umständen nicht ganz so teuer. Bei Flugreisen und vor allem bei teuren Fernreisen können beim Reiseabbruch ohne Reiseabbruch Versicherung hingegen enorme Kosten auf den Betroffenen zukommen. Daher sollte niemand bei der Buchung einer teuren Flug- oder Fernreise auf eine Reiseabbruchversicherung verzichten. Günstige Versicherungsangebote finden Sie schnell und unkompliziert mit unserem Tarifrechner. Dieser greift auf eine Vielzahl von aktuellen Daten zurück. Um einen Versicherungsvergleich durchzuführen klicken Sie bitte hier.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich