Oft ist eine Reiseabbruchversicherung bei Kreditkarten automatisch inbegriffen. Bei den Sparkassen enthält die Mastercard Gold eine Reiseabbruchversicherung. Generell kommt es auf das ausgebende Kreditinstitut an, ob eine Reiseabbruchversicherung bei Kreditkarten enthalten ist. Eine Reiseabbruch Versicherung bei Visa ist selten, TUI bietet diese Versicherung bei der TUI Card an.
Merkmale
- Nicht jede Kreditkarte hat ein Versicherungspaket
- BBei manchen Anbietern muss die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden, damit Versicherungsschutz besteht
- Einige Kreditkarten bieten nur bei ausgewählten Reiseveranstaltern Versicherungsschutz
- Oft sieht der Vertrag eine Selbstbeteiligung vor
Testurteil
- Stiftung Warentest hat Kreditkarten und enthaltene Leistungen getestet
- Die Ergebnisse sehen Sie hier
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die Kreditkarten mit Reiseabbruchversicherung sind praktisch. Sie erfüllen nicht für jeden Reisenden alle Anforderungen an eine Reiseabbruchversicherung. Unser seiteninterner Vergleichsrechner bietet Ihnen einen Überblick über alle Anbieter. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Viele Reisende unterschätzen das Risiko, welchem sie unterliegen, wenn sie ihre Urlaubsreise plötzlich aus einem schwerwiegenden Grund abbrechen müssen. Dies kann beispielsweise eine plötzliche, schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen sein, dessen Tod, ein Einbruch in den eigenen Räumlichkeiten oder eine unerwartete, betriebsbedingte Kündigung. Denn in solch einem Fall müssen sie sich nicht nur um die Rückreise kümmern, sondern ebenfalls die Kosten dafür entrichten. Weiterhin erhalten sie keinerlei Rückerstattungen vom Veranstalter für die verbleibenden Leistungen, die zwar entrichtet, aber nicht genutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Hotelkosten oder vorab buchbare Ausflüge, wie Expeditionen. Die meisten Reiseveranstalter bieten eine Reiserücktrittsversicherung an, eine Reiseabbruchversicherung jedoch ist nicht in jedem Fall vorhanden. Ähnlich verhält es sich bei manchen Versicherungen, welche dies Absicherung völlig außer Acht zu scheinen lassen. Dies ist allerdings bei weitem nicht so, denn sehr häufig wird eine Kreditkarte mit Reiseabbruch Versicherung angeboten. Allerdings gibt es genaue Richtlinien für die Reiseabbruchversicherung der Kreditkarte, denn in einer herkömmlichen Karte werden diese Leistungen nicht angeboten werden.
Die Reiseabbruchversicherung der Kreditkarte ist nur für bestimmte Kreise zugänglich
Lediglich diejenigen, die sich für eine goldene Kreditkarte entscheiden, werden auch von einem umfangreichen Versicherungsangebot Gebrauch machen können. So bietet die Mastercard Gold eine Reiseabbruchversicherung an. Ebenso ist bei der Visa Gold die Reiseabbruchversicherung enthalten. Allerdings sind hierbei von Anbieter zu Anbieter ebenfalls Unterschiede zu verzeichnen, denn so sind die Versicherungsleistungen bei den Sparkassen beispielsweise nur bei einer Platinum Card vorhanden. Grundsätzlich kann jeder eine Kreditkarte mit Reiseabbruch Versicherung beantragen, allerdings spielt hier die Bonität eine Rolle. Besteht ein negativer Eintrag in der Schufa oder der Scorewert gestaltet sich als ungünstig, wird keine Kreditkarte erteilt. In solch einem Fall besteht nur die Alternative, bei einer Versicherung diese Absicherung abzuschließen.
Die Bedingungen der Reiseabbruch Versicherung der Visa und Master Card unterscheiden sich nicht
Ob nun mit der Mastercard Gold eine Reiseabbruchversicherung oder aber mit der Visa Gold die Reiseabbruchversicherung ausgewählt wird, ist grundsätzlich völlig unerheblich. Denn in beiden Kartentypen ist der Reiserücktritt, der auch den Reiseabbruch beinhaltet, versichert. Dies umfasst die Kostenübernahme der Rückreise, denn hierbei handelt es sich um eine zusätzliche, finanzielle Belastung, die noch zur seelischen Belastung hinzuzurechnen ist. Ebenfalls wird durch die Reiseabbruch Versicherung der Visa Gold oder Mastercard Gold der verbleibende Restbetrag des Hotels wegen Nichtnutzung übernommen. Darüber hinaus kann der Reisende bei beiden Karten die Kosten für gebuchte und ungenutzte Leistungen, wie beispielsweise eine Expedition, geltend machen. Ebenso wird ein Auslandskrankenschutz und noch vieles mehr angeboten.
Nicht nur der Karteninhaber ist bei der Reiseabbruch Versicherung der Visa oder Mastercard abgesichert
Nicht nur der Inhaber der Goldkarte wird von den Leistungen profitieren, ebenso sind die mitreisenden Familienangehörigen, sofern sie sich in der häuslichen Gemeinschaft befinden, abgesichert und dies weltweit. Voraussetzungen, damit die Leistungen in Anspruch genommen werden können, sind nicht vorhanden. Grundsätzlich lohnt es sich für den Einzelnen nur dann, wenn er bereits Inhaber einer Goldkarte ist und öfter auf Reisen geht, von der Reiseabbruchversicherung der Kreditkarte Gebrauch zu machen. Für alle anderen ist eine herkömmliche Absicherung durch eine Versicherung möglicherweise die bessere Alternative.