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Wirkungszeitraum der Reiseabbruchversicherungen

Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt die anfallenden Kosten, wenn Sie eine Reise aus wichtigem Grund vorzeitig abbrechen müssen. Zusätzlich erstattet Ihnen die Versicherung einen Teil des Reisepreises. Sie können eine Reiseabbruchversicherung einmalig für eine bestimmte Reise abschließen oder sich für einen Jahresvertrag entscheiden.

Reiseabbruchversicherung einmalig buchen

  • Sie zahlen nur Beiträge für den Reisezeitraum
  • Im Paket mit einer Reiserücktrittversicherung bestehen Fristen
  • Für Vielreisende unpraktisch

Reiseabbruchversicherung Jahrespolice

  • Praktisch für Spontan- und Vielreisende
  • Kein Versäumen von Fristen
  • Der Beitrag richtet sich nach dem Reisepreis, daher bei nur einem teuren Urlaub im Jahr ungünstig

Testurteil

  • Stiftung Warentest hat Reiseabbruchversicherungen als einmalige und als Jahrespolice getestet
  • Die Ergebnisse finden Sie hier

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Preise von Reiseabbruchversicherungen schwanken. Unser seiteninterner Versicherungsvergleich bietet einen Überblick über Prämien und Anbieter. Sie erreichen ihn über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Ein Reiseabbruch aus schwerwiegenden Gründen verursacht für den Reisenden und für dessen Angehörige hohe Kosten. Bei einem vorzeitigen Reiseabbruch entstehen Kosten für die Rückreise. Die Mehrzahl der gebuchten Reisen wird bereits im Voraus vollständig bezahlt. Bei einem vorzeigten Reiseabbruch sind die nicht genutzten Leistungen vor Ort als Mehraufwand zu betrachten. Wer hier rechtzeitig eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat, erhält einen großen Teil der entstehenden Kosten von seiner versichernden Gesellschaft. Anbieterabhängig kann die Reiseabbruchversicherung einmalig beantrag werden. Es ist aber auch möglich, die Reiseabbruchversicherung für ein Jahr abzuschließen und so alle Urlaubsreisen bis zu einer maximalen Reisehöchstdauer abzudecken. Unabhängig davon, ob die Reiseabbruchversicherung einmalig oder ob die Reiseabbruchversicherung ganzjährig beantragt wird, sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Der für diese Seite entwickelte Tarifrechner ermöglicht Ihnen den schnellen und einfachen Vergleich der verfügbaren Versicherungspolicen. Die Entscheidung für die Reiseabbruchversicherung als Jahrespolice oder für die Reiseabbruchversicherung als Einzelpolice ist von der Anzahl der geplanten Urlaubsreisen abhängig. 

Jahrespolice

Wird die Reiseabbruchversicherung als Jahrespolice beantragt, ist der Versicherungsschutz für alle Urlaubsreisen innerhalb des Versicherungsjahres enthalten. Der Versicherungsschutz durch die Reiseabbruchversicherung ist für 365 tage garantiert. Hier gilt es beim Abschluss der Reiseabbruchversicherung für ein Jahr zu prüfen, ob alle Reisearten im Versicherungsumfang enthalten sind. Die Mehrzahl der Anbieter nimmt die Deckung von Schiffsreisen und Kreuzfahrten in der Grundpolice aus. Gegen einen erhöhten Versicherungsbeitrag ist es aber möglich, die Reiseabbruchversicherung für 365 tage inklusive Kreuzfahrtdeckung zu erhalten. Diese Deckung ist insbesondere bei Reiseschutzversicherungspaketen häufig enthalten. Nur wenige Versicherer bieten es an, die Reiseabbruchversicherung einzeln abzuschließen. Überwiegend wird diese Reiseversicherung in den Versicherungspaketen integriert. Der Abschluss der Reiseabbruchversicherung kann jederzeit bis zum Antritt der Reise erfolgen. Die Versicherer legen hier im Gegensatz zur Reiserücktrittskostenversicherung keine Fristen fest. Wer die Reiseabbruchversicherung als Jahrespolice abschließt, ist auf der sicheren Seite. In der Regel sind im Versicherungsschutz auch Reisen enthalten, die bereits vor Abschluss der Reiseabbruchversicherung gebucht wurden. Der Schutz durch die Reiseabbruchversicherung ist ganzjährig für alle Reisen gültig, die die individuell vom Versicherer festgelegte Höchstreisedauer nicht überschreiten. 

Einzelpolice

Um bei einem vorzeitigen Reiseabbruch einen ausreichenden Schutz vor den entstehenden Kosten zu erreichen, muss keine Jahrespolice vorhanden sein. Einige Versicherer ermöglichen es, die Reiseabbruchsversicherung einmalig für die gebuchte Reise abzuschließen. Dann beginnt der Versicherungsschutz durch die Reiseabbruchversicherung mit dem Tag des Reiseantritts und erlischt automatisch mit dem letzten Tag der Reise. Die Versicherungslaufzeit ist identisch mit den Daten auf der Buchungsbestätigung. Eine gesonderte Kündigung muss bei einer Reiseabbruchversicherung für eine einzelne Urlaubsreise nicht erfolgen. Häufig besteht die Möglichkeit, die Reiseabbruchversicherung einmalig im Rahmen der Reisebuchung über den Reiseveranstalter und dessen kooperierende Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Anbieter für die einmalige Reiseabbruchversicherung gibt es zahlreich, so dass es auch hier ratsam ist, einen Versicherungsvergleich über den zur Verfügung stehenden Tarifrechner durchzuführen. Die Reiseabbruchversicherung als Einzelpolice ist für Alleinreisende und reisende Familien abschließbar. Häufig wird der Versicherungsschutz auf alle mitreisenden Angehörigen und minderjährigen Kinder ausgeweitet, ohne dass die Versicherungsgesellschaft einen erhöhten Beitrag berechnet.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reiseabbruch-Versicherungen im Vergleich