Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt die anfallenden Kosten, wenn Sie eine Reise aus wichtigem Grund vorzeitig abbrechen müssen. Zusätzlich erstattet Ihnen die Versicherung einen Teil des Reisepreises. Sie können eine Reiseabbruchversicherung einmalig für eine bestimmte Reise abschließen oder sich für einen Jahresvertrag entscheiden.
Reiseabbruchversicherung einmalig buchen
- Sie zahlen nur Beiträge für den Reisezeitraum
- Im Paket mit einer Reiserücktrittversicherung bestehen Fristen
- Für Vielreisende unpraktisch
Reiseabbruchversicherung Jahrespolice
- Praktisch für Spontan- und Vielreisende
- Kein Versäumen von Fristen
- Der Beitrag richtet sich nach dem Reisepreis, daher bei nur einem teuren Urlaub im Jahr ungünstig
Testurteil
- Stiftung Warentest hat Reiseabbruchversicherungen als einmalige und als Jahrespolice getestet
- Die Ergebnisse finden Sie hier
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die Preise von Reiseabbruchversicherungen schwanken. Unser seiteninterner Versicherungsvergleich bietet einen Überblick über Prämien und Anbieter. Sie erreichen ihn über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Ein Reiseabbruch aus schwerwiegenden Gründen verursacht für den Reisenden und für dessen Angehörige hohe Kosten. Bei einem vorzeitigen Reiseabbruch entstehen Kosten für die Rückreise. Die Mehrzahl der gebuchten Reisen wird bereits im Voraus vollständig bezahlt. Bei einem vorzeigten Reiseabbruch sind die nicht genutzten Leistungen vor Ort als Mehraufwand zu betrachten. Wer hier rechtzeitig eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat, erhält einen großen Teil der entstehenden Kosten von seiner versichernden Gesellschaft. Anbieterabhängig kann die Reiseabbruchversicherung einmalig beantrag werden. Es ist aber auch möglich, die Reiseabbruchversicherung für ein Jahr abzuschließen und so alle Urlaubsreisen bis zu einer maximalen Reisehöchstdauer abzudecken. Unabhängig davon, ob die Reiseabbruchversicherung einmalig oder ob die Reiseabbruchversicherung ganzjährig beantragt wird, sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Der für diese Seite entwickelte Tarifrechner ermöglicht Ihnen den schnellen und einfachen Vergleich der verfügbaren Versicherungspolicen. Die Entscheidung für die Reiseabbruchversicherung als Jahrespolice oder für die Reiseabbruchversicherung als Einzelpolice ist von der Anzahl der geplanten Urlaubsreisen abhängig.
Jahrespolice
Wird die Reiseabbruchversicherung als Jahrespolice beantragt, ist der Versicherungsschutz für alle Urlaubsreisen innerhalb des Versicherungsjahres enthalten. Der Versicherungsschutz durch die Reiseabbruchversicherung ist für 365 tage garantiert. Hier gilt es beim Abschluss der Reiseabbruchversicherung für ein Jahr zu prüfen, ob alle Reisearten im Versicherungsumfang enthalten sind. Die Mehrzahl der Anbieter nimmt die Deckung von Schiffsreisen und Kreuzfahrten in der Grundpolice aus. Gegen einen erhöhten Versicherungsbeitrag ist es aber möglich, die Reiseabbruchversicherung für 365 tage inklusive Kreuzfahrtdeckung zu erhalten. Diese Deckung ist insbesondere bei Reiseschutzversicherungspaketen häufig enthalten. Nur wenige Versicherer bieten es an, die Reiseabbruchversicherung einzeln abzuschließen. Überwiegend wird diese Reiseversicherung in den Versicherungspaketen integriert. Der Abschluss der Reiseabbruchversicherung kann jederzeit bis zum Antritt der Reise erfolgen. Die Versicherer legen hier im Gegensatz zur Reiserücktrittskostenversicherung keine Fristen fest. Wer die Reiseabbruchversicherung als Jahrespolice abschließt, ist auf der sicheren Seite. In der Regel sind im Versicherungsschutz auch Reisen enthalten, die bereits vor Abschluss der Reiseabbruchversicherung gebucht wurden. Der Schutz durch die Reiseabbruchversicherung ist ganzjährig für alle Reisen gültig, die die individuell vom Versicherer festgelegte Höchstreisedauer nicht überschreiten.
Einzelpolice
Um bei einem vorzeitigen Reiseabbruch einen ausreichenden Schutz vor den entstehenden Kosten zu erreichen, muss keine Jahrespolice vorhanden sein. Einige Versicherer ermöglichen es, die Reiseabbruchsversicherung einmalig für die gebuchte Reise abzuschließen. Dann beginnt der Versicherungsschutz durch die Reiseabbruchversicherung mit dem Tag des Reiseantritts und erlischt automatisch mit dem letzten Tag der Reise. Die Versicherungslaufzeit ist identisch mit den Daten auf der Buchungsbestätigung. Eine gesonderte Kündigung muss bei einer Reiseabbruchversicherung für eine einzelne Urlaubsreise nicht erfolgen. Häufig besteht die Möglichkeit, die Reiseabbruchversicherung einmalig im Rahmen der Reisebuchung über den Reiseveranstalter und dessen kooperierende Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Anbieter für die einmalige Reiseabbruchversicherung gibt es zahlreich, so dass es auch hier ratsam ist, einen Versicherungsvergleich über den zur Verfügung stehenden Tarifrechner durchzuführen. Die Reiseabbruchversicherung als Einzelpolice ist für Alleinreisende und reisende Familien abschließbar. Häufig wird der Versicherungsschutz auf alle mitreisenden Angehörigen und minderjährigen Kinder ausgeweitet, ohne dass die Versicherungsgesellschaft einen erhöhten Beitrag berechnet.